Letzte Beratung: 15.03.2022
Als EU-Bürger können Sie dasUE-Landleben, wenn Sie:
- über ein komplettesKrankenversicherungsschutzin Ihrem Gastland;
- eins reichtEinkommensie müssen dort ohne Unterstützung leben können.
Das Einkommen kann aus einer Rente stammen, wenn Sie im Ruhestand sind, oder aus einer anderen Einkommensquelle.
Melden Sie Ihre Anwesenheit an und melden Sie Ihren Wohnort an
Während derersten 3 MonateWährend Ihres Aufenthalts in Ihrem neuen Land können Sie als EU-Bürger nicht aufgefordert werden, ein Aufenthaltsdokument vorzulegen, das Ihr Aufenthaltsrecht in diesem Land nachweist. In einigen Ländern ist dies jedoch möglicherweise bei der Ankunft erforderlich.melden Sie Ihre Anwesenheit.
nach 3 Monatenin deinem neuen LandSie müssenggf. Ihren Wohnort Melden Sie sich bei der zuständigen Behörde (häufig die Gemeindeverwaltung oder die örtliche Polizeidienststelle) an und fordern Sie eine Meldebescheinigung an.
Neben einem gültigen Personalausweis oder Reisepass benötigen Sie:
- Nachweis über eine vollständige Krankenversicherung
- Nachweis, dass Sie sich ohne Sozialhilfe selbst versorgen können – unabhängig davon, woher Ihre Mittel kommen
Können Sie aufgefordert werden, das Land zu verlassen, oder können Sie abgeschoben werden?
Sie können in einem anderen EU-Land leben, solange Sie die Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen. Ist dies nicht mehr der Fall, können die nationalen Behörden dies tunbitten, das Land zu verlassen.
In Ausnahmefällen kann das Gastland Sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit ablehnen.identifizieren, aber nur,wenn Sie nachweisen können, dass Sie eine ernsthafte Bedrohung darstellen.
Die Abschiebungsverfügung bzw. das Ausreisegesuch muss Ihnen schriftlich zugestellt werden. Der Bescheid muss alle Gründe für die Ausweisung enthalten und Auskunft darüber geben, wie und wann Sie den Bescheid anfechten können.
ständiger Wohnsitz
Wenn sielegitimund vorbehaltlich der Einhaltung der Auflagen5 Jahre ununterbrochenWenn Sie sich in einem anderen EU-Land aufgehalten haben, erwerben Sie dort automatisch das Aufenthaltsrechtes scheint definitiv.Das bedeutet, dass Sie so lange im Land bleiben können, wie Sie möchten.
Die Kontinuität des Aufenthalts.wird nicht berührt
- vorübergehende Abwesenheiten (weniger als 6 Monate pro Jahr)
- längere Abwesenheit zum Wehrdienst
- eine Abwesenheit von 12 aufeinanderfolgenden Monaten aus wichtigen Gründen wie Schwangerschaft und Geburt, schwere Krankheit, Arbeit, Ausbildung oder Umzug in ein anderes Land
du kannst dudas Daueraufenthaltsrecht verlieren, wenn Sie mehr als 2 aufeinanderfolgende Jahre außerhalb des Landes leben.